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IM TRAUERFALL
Wenn Sie in der Schweiz Feuerwaffen erben, müssen Sie diese innerhalb von sechs Monaten nach dem Ableben des Waffenbesitzers anmelden, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Zuwendung der Waffen an den einen oder anderen Erben oder an einen Drittkäufer.
DIE GEERBTEN WAFFEN BEHALTEN
Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass der Erbe, der die geerbten Waffen behalten will, persönlich die Erwerbsbedingungen gemäss WG erfüllen muss. Den Link zum Gesetz finden Sie in unserer Rubrik Schweizer Gesetzgebung. Nach Schweizer Recht ist der Verkäufer verpflichtet, die Transaktion den Behörden zu melden. Das bureau des armes des Wohnsitzkantons der verstorbenen Person, des Erben oder des Käufers ist für diese Anmeldung zuständig. Wenn Sie unsicher sind über Ihre persönliche Situation in Bezug auf das Waffengesetz, kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
GEERBTE WAFFEN SCHÄTZEN LASSEN, VERKAUFEN ODER VERSCHENKEN
Sie können einen Waffenhändler in Ihrer Nähe fragen, ob er an den geerbten Waffen Interesse hat. Wenn Sie besonders aufpassen und die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Verkauf von Feuerwaffen einhalten, können Sie fast alle Medien für Kleinanzeigen verwenden (Zeitungen oder Internet). Es wäre schade, die Waffen zu zerstören, denn gewisse Stücke stellen ein historisches Erbe dar. Es ist bestimmt die einfachste Lösung für Sie, wenn Sie uns für eine Bestandsaufnahme kontaktieren. Wir kommen gerne zu Ihnen, in der ganzen Westschweiz, und manchmal auch in der Deutschschweiz.

PROTELL BIETET SEINEN MITGLIEDERN EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGMELDEN SIE SICH AN!
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